Deutscher Gewerkschaftsbund

29.06.2023
Sozialwahlen 2023

Sozialwahl 2023: Alles, was du wissen musst

Bei Sozialwahlen wählen die Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen den Verwaltungsrat und in der Renten- und Unfallversicherung die Vertreterversammlung

Jede*r von uns kann im Leben krank oder pflegebedürftig werden. Oder durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr arbeitsfähig oder arbeitslos werden.

Und wir alle werden älter und möchten gesund in Rente gehen. All dies wird durch die Sozialversicherungen abgesichert.

Die Träger der Sozialversicherungen verwalten sich selbst. Wer in ihren Selbstverwaltungsgremien sitzt und so über die Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung mitbestimmt, entscheidet ihr als Versicherte: alle sechs Jahre bei der Sozialwahl. 

Update: Die Sozialwahl 2023 ist beendet. Wir bedanken uns bei allen Wähler*innen! 

Jetzt nachlesen: Die Ergebnisse der Sozialwahl 2023 als Download. 

Sozialwahl 2023: Ergebnisse (PDF, 239 kB)

Auswertung der Urwahlen bei Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund), BARMER, Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit), Techniker Krankenkasse (TK), Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Handelskrankenkasse (hkk).

>> Fragen zur Sozialwahl 2023? Hier klicken und direkt die Antworten finden << 

Um in den Sozialversicherungen eure Interessen zu vertreten, kandidieren der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften bei der Sozialwahl 2023. Die Sozialwahlen finden bis zum 31. Mai 2023 statt – bequem per Post und bei manchen Trägern sogar online.

Ihr könnt also ganz einfach abstimmen wo, wann und wie es euch passt. Hauptsache, ihr wählt fristgerecht und gebt eure Stimme für eine gute und bezahlbare Versorgung. Deshalb:

Egal wo, egal wann, egal wie: DGB wählen!

Für eine gute, solidarisch finanzierte Krankenversicherung
Für eine faire und sichere Rente
Für umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz

Obwohl die Sozialwahl zu den größten Wahlen in Deutschland gehört, ist oftmals nur wenig darüber bekannt. Unser FAQ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Sozialwahl 2023:

FAQ Sozialwahl 2023: Inhaltsverzeichnis

Was ist die Sozialwahl 2023?

Die Sozialversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Sozialstaats. Denn sie sorgen für soziale Sicherheit, indem sie euch absichern, wenn ihr krank, arbeitslos, arbeitsunfähig oder pflegebedürftig werdet oder in Rente geht. Dazu gehören:

  • die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
  • die gesetzliche Unfallversicherung
  • die gesetzliche Rentenversicherung

Finanziert werden sie zu 50 Prozent von Arbeitnehmer*innen und zu 50 Prozent von Arbeitgeber*innen. Und das solidarisch: je höher das Gehalt, desto höher die Beiträge.

Die Sozialversicherungen verwalten sich selbst, sind also organisatorisch und finanziell weitgehend unabhängig vom Staat. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Selbstverwalter*innen ein.

Sie bilden die "Versichertengremien" der Sozialversicherungen, z.B. Verwaltungsräte bei den Krankenkassen oder Vertreterversammlungen bei den Renten- und Unfallkassen.

Sie wirken bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf deren Leistungen und Finanzierung auswirken – und damit auf die soziale Sicherheit der Versicherten, Rentner*innen und ihrer Angehörigen.

Zudem sind sie dafür verantwortlich, dass sich die Versicherungsträger im täglichen Geschäft und bei der Umsetzung von Gesetzen an den Interessen und Bedürfnissen der Versicherten orientieren.

Im Sinne demokratischer Teilhabe habt ihr als Versicherte die Möglichkeit, zu entscheiden, wer euch in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungen vertritt. Dafür gibt es alle sechs Jahre freie und geheime Wahlen, die Sozialversicherungswahl. Kurz: Sozialwahl. Und 2023 ist es wieder so weit!

 

Wer darf wählen bei der Sozialwahl 2023?

Bei der Sozialwahl wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Sozialversicherten ab 16 Jahren sowie alle Rentner*innen. Ausgenommen sind mitversicherte Familienmitglieder. Sie alle wählen die Vertreter*innen der Versicherten.

  • Wer gehört zur Gruppe der Versicherten bei der Sozialwahl 2023?

    • bei den Krankenkassen: ihre Mitglieder, Familienmitversicherte haben kein Stimmrecht
    • bei den Rentenversicherungsträgern: die versicherten Personen, die eine Versicherungsnummer erhalten oder beantragt haben, sowie die Rentenbezieher*innen mit Ausnahme der Hinterbliebenenrentner*innen
    • bei den Unfallversicherungsträgern: die versicherten Personen, die regelmäßig mindestens zwanzig Stunden im Monat eine die Versicherung begründende Tätigkeit ausüben, sowie die Rentenbezieher*innen, die der Gruppe der Versicherten unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versicherten Tätigkeit angehört haben.

Aber: Nicht bei allen Sozialversicherungsträgern finden bei der Sozialwahl 2023 Wahlen mit einer aktiven Wahlhandlung, Urwahl genannt, statt.

Denn um unnötige Kosten zu vermeiden, ist gesetzlich geregelt, dass Versicherte nur dort abstimmen müssen, wo mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Mandate in der Selbstverwaltung zu besetzen sind. Gibt es weniger oder genauso viele Kandidierende, gelten sie automatisch als gewählt. Dies wird als Friedenswahl bezeichnet.

Zur Wahl aufgefordert werdet ihr also nur dann, wenn es bei euren Sozialversicherungsträgern zu aktiven Wahlhandlungen kommt.

2023 gibt es in diesen sechs Sozialversicherungsträgern Urwahlen
  • BARMER
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • hkk (Handelskrankenkasse)
  • DAK Gesundheit
  • Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund).

Rund 52 Millionen Menschen sind bei ihnen versichert und somit wahlberechtigt. Damit gehört die Sozialwahl zu den größten Wahlen in Deutschland.

>> Diese Gewerkschaftslisten stehen bei der Sozialwahl 2023 zur Wahl

Eigene Vertreter*innen für Arbeitgeber*innen

Da sie die Sozialversicherung ebenso mitfinanzieren, haben auch Arbeitgeber*innen das Recht auf eine Interessenvertretung in den Selbstverwaltungsgremien.

Für sie gibt es daher eigene Vertreter*innen, die in einem getrennten Wahlverfahren gewählt werden.

Die Selbstverwaltungsgremien bestehen somit in der Regel zu gleichen Teilen aus Vertreter*innen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen.

Bei den Ersatzkassen – also Barmer Ersatzkasse, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Techniker Krankenkasse – sind Abweichungen möglich.

  • Wer gehört zur Gruppe der Arbeitgeber*innen bei den Sozialwahlen 2023?

    • Personen, die regelmäßig mindestens eine*n beim Versicherungsträger versicherungspflichtigen Arbeitnehmer*in beschäftigen
    • bei den Trägern der Unfallversicherung auch die versicherten Selbstständigen und ihre versicherten Ehegatten sowie die Rentenbezieher*innen, die der Gruppe der Arbeitgeber*innen unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versicherten Tätigkeit angehört haben

     

Was wird bei der Sozialwahl 2023 gewählt?

Gewählt werden die "Selbstverwaltungsgremien" bei den Sozialwahlen 2023, die wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger:

Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen heißen sie Verwaltungsrat,
in der Renten- und Unfallversicherung Vertreterversammlung.
Sie setzen sich je zur Hälfte aus Vertreter*innen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zusammen. Ausnahme: In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sitzen mehr Versichertenvertreter*innen als Arbeitgebervertreter*innen.

Sozialwahlen: Diese Gremien werden gewählt
Übersicht der Gremien, die bei den Sozialwahlen 2023 gewählt werden: Vertreterversammlungen oder Verwaltungsräte.

Bei den Sozialwahlen wählen die Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Verwaltungsräte, in der Unfall- und Rentenversicherung werden Vertreterversammlungen gewählt. DGB

Wer wird bei Sozialwahlen gewählt? Gibt es Kandidat*innen?

Anders als bei politischen Wahlen stellen sich bei der Sozialwahl keine Parteien zur Wahl, sondern verschiedene Vereinigungen zur Interessenvertretung:

  • auf der einen Seite Gewerkschaften und andere Vereinigungen von Arbeitnehmer*innen,
  • auf der anderen Seite Vertretungen von Arbeitgeber*innen.

Gewählt werden keine Einzelpersonen, sondern Wahllisten – du kannst also bei der Sozialwahl keine einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten wählen.

Die Wahllisten enthalten alle Vertreter*innen einer Vereinigung (z.B. des DGB), für die je nach Anteil der auf die gesamte Liste entfallenden Stimmen eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Selbstverwaltungsgremium zur Verfügung steht.

Also: Je mehr Stimmen der DGB und seine Gewerkschaften erhalten, desto mehr gewerkschaftliche Vertreter*innen sitzen im Versichertengremium.

Bei der Sozialwahl 2023 stehen folgende Gewerkschaftslisten zur Wahl:
Tabelle mit gewerkschaftliche Listen, die bei den einzelnen Trägern zur Wahl stehen.

Welche Gewerkschaftslisten stehen bei den einzelnen Trägern zur Wahl? Die Tabelle zeigt, wo man welche Gewerkschaften bei der Sozialwahl wählen kann. DGB

>> Mehr lesen: Warum eine DGB-Gewerkschaft wählen?

Wann findet die Sozialwahl 2023 statt?

Anders als bei vielen anderen Wahlen gibt es bei der Sozialwahl nicht den einen Wahltag, an dem Wahllokale öffnen. Stattdessen könnt ihr den Wahlzettel, den ihr von euren Sozialversicherungsträgern erhaltet, ausfüllen und ganz flexibel bei den Sozialwahlen 2023 bis spätestens zum 31. Mai 2023 im beiliegenden Umschlag kostenfrei zurücksenden – oder alternativ bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse einfach online abstimmen.

Eure Wahlaufforderung zur Sozialwahl solltet ihr ab dem 11. April 2023 erhalten.

Das macht Sozialwahlen besonders unkompliziert. Egal wo, egal wann, egal wie es euch am besten passt – ihr müsst einfach nur euer Kreuz machen und fristgerecht abschicken.

Wie wird gewählt bei den Sozialwahlen 2023? Was ist der Unterschied zwischen einer Urwahl und einer Friedenswahl?

Die Sozialwahl ist auch bei den Sozialwahlen 2023 entweder eine Urwahl mit aktiver Wahlhandlung oder eine Friedenswahl ohne Wahlhandlung.

Bei der Friedenswahl wird auf die eigentliche Wahlhandlung verzichtet. Das ist möglich, wenn genauso viele Kandidat*innen von den Sozialpartnern vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind. Bei den meisten der Sozialversicherungsträger finden Friedenswahlen statt.

Nur bei einer Urwahl geben die Versicherten tatsächlich ihre Stimme ab. Das erfolgt in der Regel per Briefwahl, ist 2023 bei einzelnen Krankenversicherungsträgern aber auch online möglich.

>> Wenn du hier versichert bist, kannst du 2023 bei der Sozialwahl aktiv wählen

>> Mehr erfahren: So wird bei der Sozialwahl gewählt

Was können die Selbstverwalter*innen konkret für die Versicherten tun?

Gewerkschaftliche Selbstverwalter*innen sind bei fast allen Trägern von Sozialversicherungen vertreten – ganz gleich, ob dort Friedens- oder Urwahlen stattgefunden haben.

Das Gesetz regelt zwar viele Fragen der Sozialversicherung, dennoch treffen die Selbstverwaltungsgremien ganz konkrete Entscheidungen.

Beispiel 1 – Beratung: Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wählt die Vertreterver*innensammlung bundesweit ehrenamtliche Versichertenberater*innen. Diese Berater*innen – selbst Versicherte oder Rentenbezieher*innen – beraten kostenlos bei der Antragsstellung oder bei der Beschaffung von Unterlagen.

Beispiel 2 – Arbeitsschutz: Die Vertreter*innenversammlungen der Berufsgenossenschaften gestalten aktiv den Arbeitsschutz für Arbeitnehmer*innen in den Betrieben, indem sie z. B. die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften beschließen. 

Beispiel 3 – Innovative Modelle: Die Versichertenparlamente entscheiden, ob und welche neuen Wege ihre Kasse in den nächsten Jahren geht. Die gewerkschaftlichen Kandidat*innen werden sich beispielsweise für ambulante Gesundheitszentren, die die Kompetenz mehrerer Fachärzte bündeln, einsetzen. Auch die sogenannte integrierte Versorgung, bei der die Kooperation zwischen ambulanten und stationären Bereichen verbessert wird, ist ein vielversprechendes Modell. Beide Systeme machen die Gesundheitsversorgung effizienter und können unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.   

Beispiel 4 – Medizinische Leistungen: Die Versichertenparlamente entscheiden bei den Krankenkassen und der Rentenversicherung darüber, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert und übernommen werden. Die Kandidat*innen des DGB setzen sich für eine breite und qualitativ gute medizinische Versorgung für alle ein.

Warum findet die Sozialwahl statt?

Schon kurz nach Gründung der Bundesrepublik waren sich die meisten Parteien über das einig, was Bundeskanzler Adenauer so formulierte: Die Selbstverwaltung muss an die Stelle staatlicher Bevormundung treten.

Für die Sozialversicherungen hieß das: Wer einzahlte, sollte auch mitbestimmen können – in diesem Fall die Versicherten und die Arbeitgeber*innen zu je 50 Prozent. Bereits 1952 trat das erste Selbstverwaltungsgesetz für die Sozialversicherungen in Kraft.

Die Sozialversicherungen verwalten sich somit selbst, sind also organisatorisch und finanziell weitgehend unabhängig vom Staat. Ihre Selbstverwalter*innen werden alle sechs Jahre neu gewählt. Sie achten darauf, dass die Leistungen für Renten-, Kranken-, und Unfallversicherungsträger angemessen finanziert werden und eine gute Versorgung sichergestellt ist.

1977 trat das vierte Sozialgesetzbuch in Kraft. Dieses regelt seitdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahlen in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Seit 1995 gilt es auch für die neu eingeführte Pflegeversicherung.

>> Mehr zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung erfahren

Wie werden die Wahlberechtigten über die Wahl informiert?

Wenn eine Urwahl stattfindet, werden die Wahlberechtigten per Post informiert und erhalten ihre Wahlunterlagen.

>> Wenn du hier versichert bist, kannst du 2023 bei der Sozialwahl aktiv wählen

>> Mehr erfahren: So wird bei der Sozialwahl gewählt

Wie erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen?

Die Unterlagen für die Briefwahl und die Online-Wahl werden bei der Sozialwahl 2023 per Post an die wahlberechtigten Versicherten geschickt. Erhalten Versicherte keine Wahlunterlagen, hat bei ihrem Versicherungsträger wahrscheinlich bereits eine Friedenswahl stattgefunden oder sie sind nicht wahlberechtigt.

>> Mehr erfahren: So wird bei der Sozialwahl gewählt

Warum habe ich zwei Wahlaufforderungen erhalten?

Jeder Sozialversicherungsträger, der eine Urwahl durchführt, schickt seinen Versicherten bei den Sozialwahlen 2023 eine Wahlaufforderung. In folgendem Fall kann es deshalb sein, dass du bei den Sozialwahlen 2023 zwei Wahlaufforderungen erhältst:

  • Wenn bei deiner Krankenversicherung Urwahlen stattfinden, erhältst du von dieser eine Aufforderung, deinen Verwaltungsrat für die Pflege- und Krankenkasse zu wählen. Hierfür hast du eine Stimme und bekommst entsprechend eine Wahlaufforderung.
  • Bist du außerdem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) versichert, erhältst du von dort außerdem eine Wahlaufforderung, um deine Stimme für die Vertreterversammlung der DRV Bund abzugeben.

>> Wenn du hier versichert bist, kannst du 2023 bei der Sozialwahl aktiv wählen

Wie erfolgt die Stimmabgabe? Kann ich online wählen?

Abgestimmt wird in der Regel per Briefwahl und bei der Sozialwahl 2023 erstmalig auch per Online-Wahl bei den Ersatzkassen. Die ausgefüllten Stimmzettel werden an den jeweiligen Sozialversicherungsträger zurückgeschickt. Wie die Stimmabgabe genau funktioniert, wird in den Wahlunterlagen selbst erklärt. Durch die Briefwahl entstehen keine Portokosten.

Bei einzelnen Krankenversicherungsträgern (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse) sind 2023 alternativ auch Online-Wahlen möglich. Informationen dazu erhalten Versicherte mit ihren Wahlunterlagen.

>> Mehr erfahren: So wird bei der Sozialwahl gewählt

Für wen oder was wird die Stimme abgegeben?

Jede*r Versicherte hat bei Urwahlen eine Stimme, die für eine Liste auf dem Stimmzettel abgegeben werden kann. Je nachdem, wie viele Stimmen eine Liste erhält, entsendet sie eine bestimmte Anzahl von Vertreter*innen in die Versichertengremien.

Müssen die Versicherten wählen? Warum sollte ich wählen?

Eine Wahlpflicht besteht bei der Sozialwahl 2023 nicht. Doch um eine bestmögliche und bezahlbare Versorgung zu erhalten, sollten Versicherte ihr Recht auf Mitbestimmung nutzen und diejenigen in die Selbstverwaltungsgremien wählen, die ihre Interessen dort am besten vertreten.

Zudem war die Sozialwahl selten so wichtig wie heute. Die Politik ist dabei, die sozialen Sicherungssysteme umzubauen. Statt solidarischer Finanzierung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen sollen die Lasten immer häufiger auf die Schultern der Versicherten geladen werden. Das muss verhindert werden.

Mit der Wahl der gewerkschaftlichen Listen setzen die Versicherten auch ein Zeichen gegen diese Entwicklung: Die DGB-Vertreter*innen in den Versichertengremien können wie keine andere Gruppe auf die politische Durchsetzungskraft ihrer Verbände zurückgreifen.

Wer stellt die Kandidat*innen auf?

Die Vorschlagslisten für die Sozialwahl stellen in der Regel die Sozialpartner auf. Das sind auf der Versichertenseite in erster Linie der DGB und seine Gewerkschaften und auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgebervereinigungen wie etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Neben den DGB-Gewerkschaften können aber auch:

  • andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozialpolitischer oder berufspolitischer Zwecksetzung,
  • Versichertengruppen, wie etwa Selbstständige oder Rentner*innen,

sogenannte freie Listen aufstellen.

Voraussetzung: Sie müssen nachweisen, dass sie die von ihnen angegebenen Zwecke auch tatsächlich verfolgen. Außerdem müssen sie naxchweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl beitragszahlender Mitglieder haben (bei den Wahlen zum Verwaltungsrat der Deutschen Rentenversicherung Bund beispielsweise mindestens 2000 Mitglieder).

Warum gibt es auf meinem Wahlzettel bei der Sozialwahl 2023 mehrere Gewerkschaften?

Bei den Urwahlen treten manchmal neben der Liste des DGB auch weitere gewerkschaftliche Listen an, z. B. von ver.di, IG Metall oder IG BAU. Die Einzelgewerkschaften bieten damit den Mitgliedern die Möglichkeit, ihre eigene Gewerkschaft zu wählen.

Wichtig ist aber: Alle Listen des DGB und seiner Gewerkschaften stehen bei den Sozialwahlen für dieselben solidarischen Grundwerte. Deswegen sind sie bei allen Urwahlen sogenannte Listenverbindungen eingegangen und demonstrieren damit ihre Einigkeit: Alle Listen der DGB-Gewerkschaften sind eine gute Wahl für die Versicherten.

>> Mehr erfahren: Warum DGB bei den Sozialwahlen wählen?

Wer sind die Kandidat*innen des DGB?

Alle Kandidat*innen auf den Listen des DGB und der Gewerkschaften besitzen eine große sozialpolitische Kompetenz. Sie profitieren bei ihrer Arbeit für die Versicherten vom Know-how eines Netzwerks aktiver Gewerkschafter*innen, die mit ihrer Nähe zum betrieblichen Alltag täglich Lösungen für die jeweiligen Probleme in den Sozialversicherungen mitentwickeln.

Um das weiterhin zu gewährleisten, hat der DGB eigene Grundsätze für die Auswahl seiner Kandidat*innen aufgestellt. Zu den Auswahlkriterien gehört vor allem die fachliche Kompetenz. Der DGB achtet aber auch auf eine Balance von bereits in den Selbstverwaltungen aktiven Kolleg*innen einerseits und Kandidat*innen, die zum ersten Mal bei der Sozialwahl antreten, andererseits. Das sorgt für Kontinuität der gewerkschaftlichen Arbeit in den Versichertengremien, ohne deren Strukturen zu verkrusten.

Natürlich haben sich die Gewerkschaften auch verpflichtet, den Frauenanteil unter den Kandidat*innen zu erhöhen.

>> Mehr erfahren: Warum DGB bei den Sozialwahlen wählen?

Wofür steht der DGB bei der Sozialwahl?

Der DGB steht für eine gute Versorgung der Versicherten sowie eine solidarische Finanzierung der Sozialsysteme.

Mehr Informationen zu unseren Gestaltungszielen findet ihr >> hier <<

Wann und wo werden Wahlergebnisse der Sozialwahl 2023 veröffentlicht?

Nach der Auszählung werden die Ergebnisse der Wahlen in den jeweiligen Mitgliedszeitschriften oder auf den Internetseiten der Versicherungsträger bekanntgegeben.

Was unterscheidet die gewerkschaftlichen Listen von anderen Listen?

Die Listen der DGB-Gewerkschaften haben solidarische Lösungen für alle Versicherten im Auge. Kleinere Listen vertreten dagegen häufig Einzelinteressen bestimmter Versichertengruppen.

Aktive Gewerkschafter*innen sind erfahren in Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite. Auch das kommt ihnen in den "Versichertengremien" zugute, denn auch hier sitzen Arbeitgeber*innen.

Außerdem besitzen nur die DGB-Gewerkschaften mit ihren fast sechs Millionen Mitgliedern den gesellschaftspolitischen Einfluss, um sich gemeinsam mit ihren Vertreter*innen den kommerziellen Interessen und der Flucht der Arbeitgeber*innen aus der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen entgegenzustellen.

>> Mehr erfahren: Warum DGB bei den Sozialwahlen wählen?

Seit wann gibt es Sozialwahlen?

Die Sozialwahlen haben eine lange Tradition. 2023 finden sie zum elften Mal statt. Die ersten Sozialwahlen gab es bereits 1953 und schon immer waren mit den Wahlen wichtige Entscheidungen verbunden. Als Ergebnis der ersten Sozialwahl wurde beispielsweise die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gegründet (die heutige Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV-Bund).

Seit 1962 finden die Sozialwahlen regelmäßig alle sechs Jahre statt – bis auf eine einjährige Verzögerung durch die Wiedervereinigung.

Seit 1977 sind die Regelungen der Selbstverwaltung für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung zusammengefasst. Zuvor hatte es für die unterschiedlichen Sozialversicherungszweige unterschiedliche gesetzliche Regelungen gegeben, die nun vereinheitlicht wurden.

Gibt es Sozialwahlen auch in anderen Ländern?

Zwar sind auch in anderen europäischen Ländern, wie etwa in den skandinavischen Staaten, gesellschaftliche Gruppen wie die Sozialpartner an Gremien der Sozialversicherungen beteiligt. Das demokratische Prinzip der deutschen Sozialwahlen ist allerdings einzigartig.

Übrigens können auch im Ausland lebende Personen an den Urwahlen teilnehmen. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Wohnsitz im Ausland können die Teilnahme an der Wahl vorher im Wahlbüro der DRV, 10704 Berlin beantragen. Mitglieder der Ersatzkassen mit Wohnsitz im Ausland werden von den Kassen direkt angeschrieben.

Wer führt die Wahlen durch?

Die Wahlunterlagen werden von den Versicherungsträgern selbst verschickt. Allerdings ernennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine*n ehrenamtliche*n Bundeswahlbeauftragte*n, der/die zum Beispiel mit Richtlinien für eine einheitliche Durchführung der Wahlen sorgt.

>> Mehr erfahren: So wird bei der Sozialwahl gewählt

Sind die Kosten für die Durchführung der Sozialwahlen gerechtfertigt?

Umgerechnet kostet die Sozialwahl jede*n einzelne*n Versicherte*n nur rund einen Euro – und das alle sechs Jahre. Ein geringer Preis für die Mitbestimmung in der Sozialversicherung. Außerdem wachen die Gremien der Selbstverwaltung über die angemessene Verwendung jährlicher Beiträge in Höhe von insgesamt 400 Milliarden Euro. Verglichen damit sind die Kosten der Sozialwahl verschwindend gering.

Können auch ausländische Versicherte wählen?

Natürlich. Gewählt wird schließlich die Selbstverwaltung aller Versicherten. Wer die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, ist dabei völlig gleich. Wer einzahlt oder eingezahlt hat, darf auch wählen.

Wo finde ich als DGB-Haupt- und Ehrenamtliche*r Materialien zur Sozialwahl-Kampagne?

Für alle DGB-Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen sowie Mitarbeiter*innen unserer Gewerkschaften bieten wir bei Aktionintern Materialien zur Sozialwahl: Vorlagen für Social Media, Flyer, etc. (Zugang über Login). Wer noch nicht bei Aktionintern angemeldet ist, kann sich gerne an aktionintern(at)dgb.de wenden. (Zugangsberechtigt sind ausschließlich Hauptamtliche der DGB-Gewerkschaften, ordentliche Vorstandsmitglieder der DGB-Kreis- und Stadtverbände sowie Hauptamtliche DGB-naher Organisationen (DGB Rechtsschutz, DGB Bildungswerk, Hans-Böckler-Stiftung).


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